Wertermittlung von bebauten Grundstücken
Findet ein Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie statt, und muss hierfür ein erzielbarer Erlös bzw. Preis definiert werden, dann ist der Verkehrswert, d. h. der auf dem Grundstücksmarkt am wahrscheinlichsten zu erzielende Kaufpreis = Marktwert, eine Orientierungsgröße für die Bewertung von Immobilien. Die Verkehrswertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der Marktlage nach den Bestimmungen der in Deutschland anzuwendenden Wertermittlungsverordnung (WertV) mittels eines oder mehrerer darin definierten Bewertungsverfahren.
Die Bewertungsverfahren sind das
Vergleichswertverfahren
Es wird immer dann herangezogen, wenn Vergleiche möglich sind, z. B. bei
- Eigentumswohnungen
- Reihenhäusern
- Einfamilienhäusern typischer Bauart und Bauepochen
Ertragswertverfahren
Es wird bei allen ertragsorientierten Objekten herangezogen, z. B. bei
- Mehrfamilienhäusern
- Gewerbeobjekten
Sachwertverfahren
Es wird bei eigengenutzten, nicht ertragsorientierten, Gebäuden herangezogen, wenn keine oder nicht ausreichend Vergleiche zur Verfügung stehen, sowie bei individuellen Einfamilienhäusern und Spezialobjekten.